Über mich

Backstage in der Medizin

Als Journalist möchte ich erreichen, was mich auch als Leser an Texten begeistert: Wenn ich eine Welt betrete, die mir ansonsten verschlossen bleibt. Wenn ich berührt werde, etwas lerne und erfahre.

Die Medizin ist eine solche verschlossene Welt, sie ist komplex, voller Rätsel und Backstage-Bereiche. Dennoch betrifft sie uns alle, manchmal in unseren schwersten Momenten. Wir sind abhängig, es entsteht ein Informations- und Machtgefälle. Hier ist journalistische Arbeit unverzichtbar und vielleicht — so hoffe ich — besonders sinnvoll von einem Journalisten, der zugleich Fachperson ist.

Ich wünsche mir mehr Journalismus von anderen Profis — von Anwältinnen, Immobilienberatern, Lehrerinnen, Bauarbeitern oder Architektinnen. Weil sie etwas vermitteln können, was mich angeht, aber wovon ich nichts verstehe. Ich freue mich, einen Beitrag zu leisten.

Allgemeinarzt

Ich durfte vor kurzem meine Ausbildung zum Hausarzt abschliessen. Diese führte mich in der Allgemeinen Inneren Medizin mit Spital- und Notfallmedizin auch in die Kinder- und Altersmedizin, bis hin zur Versorgung von Häftlingen. Der Schwerpunkt meiner Erfahrung und Präferenz liegt im ambulanten Bereich, wo ich Patienten länger begleite oder dringende Probleme anpacke, ob Nierenbeckenentzündung, Panikattacke, Chlamydien oder Lagerungsschwindel.

Ethische Pflichten als Journalist und Arzt

Als Journalist halte ich mich an die Erklärung und Richtlinien des Schweizer Presserats.

Zwei Punkte möchte ich hervorheben:

  • Journalisten (…) geben die Quellen vertraulicher Informationen nicht preis.
  • Überwiegt das Interesse am Schutz der Privatsphäre das Interesse der Öffentlichkeit an einer identifizierenden Berichterstattung, veröffentlichen Journalistinnen und Journalisten weder Namen noch andere Angaben, welche die Identifikation einer Person durch Dritte ermöglichen, die nicht zu Familie, sozialem oder beruflichem Umfeld des Betroffenen gehören, also ausschliesslich durch die Medien informiert werden.

Den zweiten Punkt möchte ich erweitern:

  • Als Arzt bin ich dem Berufsgeheimnis verpflichtet, weshalb eine Berichterstattung über Patienten oder Menschen, denen ich in meinem Arztberuf begegne, nur nach ausdrücklichem Einverständnis möglich ist.
  • Wo dieses Einverständnis nicht eingeholt werden kann, verändere ich Beschreibungen von Personen und Ereignissen soweit, dass eine Identifizierung ausgeschlossen ist.